Verbotene Arbeiten und Entgeltfortzahlung nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) und dem Landesarbeitsgesetz (LAG)

Grundsätzlich gibt es bestimmte Beschäftigungsverbote nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG) sowie Landesarbeitsgesetz (LAG) für werdende oder stillende Mütter bspw. in Bezug auf schwere, körperliche Arbeiten, welche die Sicherheit und Gesundheit von Kind und/oder Mutter gefährden können. Solche Beschäftigungsverbote können zweierlei Folgen haben: So kann die*der Arbeitgeber*in die Arbeitsbedingungen entsprechend anpassen oder einen Ersatzarbeitsplatz für die werdende Mutter zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht möglich sein, erfolgt eine Freistellung aufgrund eines arbeitsplatzbezogenen Beschäftigungsverbotes.

Ziel der Studie war zum einen eine Quantifizierung der Anzahl der Arbeitnehmerinnen und der Kosten der fortgezahlten Entgelte aufgrund einer Freistellung bei arbeitsplatzbezogenen Beschäftigungsverboten. Zusätzlich wurde die Art des Beschäftigungsverbots erhoben.

Zum anderen wurde im Rahmen der Studie untersucht, wie viele Arbeitnehmerinnen 2019 grundsätzlich einem arbeitsplatzbezogenen Beschäftigungsverbot unterlagen, aber nicht freigestellt werden mussten, da eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder ein Ersatzarbeitsplatz möglich war.

Da sich im Ergebnis starke Differenzen nach Branchen und Betriebsgröße ergaben, wurde bei der Untersuchung ein besonderes Augenmerk auf diese zwei Dimensionen gelegt.

Folgende zentrale Module kamen bei der Modellrechnung zum Einsatz:

  • Mutterschutzmeldungen 2019
  • Repräsentativbefragung zu Mutterschutzmeldungen
  • Erstellung HV-Cube
  • Transformation der Daten des HV-Cube in das Jahr 2023
  • Ausgabe der Basisbefunde für 2023
  • Ausgabe von Mitnahmeeffekten für 2023
Auftraggeber*innen: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Mitarbeiter*innen: Andreas Riesenfelder, Lisa Danzer
von: 2022 bis: 2023