Unterstützung bei der Abklärung von Dokumenten arbeitssuchender KandidatInnen aus Ländern des ehemaligen Jugoslawien
Österreich ist (in den letzten Jahren) vermehrt mit arbeitssuchenden Personen aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens konfrontiert. Diese
können in Österreich eine Rot-Weiß-Rot – Karte als Fachkraft für 12 Monate beantragen, wenn sie:
1) eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Mangelberuf laut Verordnung nachweisen können,
2) ein verbindliches Arbeitsplatzangebot in Österreich haben und das Unternehmen bereit ist, ihnen das nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Mindestentgelt zu bezahlen (im Falle einer betriebsüblichen Überzahlung ist auch diese zu gewähren) und wenn sie
3) nach den Zulassungskriterien für Fachkräfte mindestens 50 Punkte erreichen.
In diesem Zusammenhang werden von den BewerberInnen oftmals Leistungs- und Ausbildungsnachweise aus ihrem jeweiligen Herkunftsland vorgelegt, die am österreichischen Arbeitsmarkt als Bestätigung ihrer Qualifikation dienen sollen. Diese Nachweise sind nicht nur im Zuge eines Bewilligungsverfahrens durch das AMS, sondern auch generell aus Sicht der österreichischen ArbeitgeberInnen schwer in ihrer tatsächlichen Aussagekraft zu bewerten, da sich die Berufsbildungssysteme in den Herkunftsstaaten sowohl im Vergleich zu Österreich als auch untereinander stark voneinander unterscheiden und sie sich darüber hinaus laufend verändern.
Gerade dieser kontinuierliche Wandel der Berufsausbildungen macht die Bewertung und Anerkennung von Qualifikationen aus den Nachfolgestaaten Jugoslawiens (Serbien, Bosnien- Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien und Montenegro) zu einer Herausforderung für die AkteurInnen am österreichischen Arbeitsmarkt.
Mitarbeiter*innen: Sanja Selak-Ostojic
von: 2013 bis: 2016