Qualitätsprüfung zur Designierung der Behörden gem. Artikel 123f VO (EU) 1303-2013
In der neuen Strukturfondsperiode 2014 bis 2020 müssen Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden der ESI-Fonds vor ihrem ersten Zahlungsantrag an die Kommission der Europäischen Union gemäß Artikel 123 f der VO (EU) Nr. 1303/2013 offiziell benannt werden. Sämtliche Regelungen und Prozesse – Aufbau der Behörden, eigener und übertragener Zuständigkeitsbereich, Abläufe, Reporting, Publizität etc. – sind detailliert im Verwaltungs- und Kontrollsystem zu beschreiben. Die Kommission hat zur Erfüllung dieser Anforderungen bereits umfangreiche Unterlagen veröffentlicht und veröffentlicht laufend weitere.
L&R unterstützte die Verwaltungsbehörde des ESF in Österreich bei der Erstellung, Beurteilung und Zusammenführung der für den Designierungsprozess notwendigen Dokumente, Beschreibungen und Verfahren – insbesondere der Erstellung des Verwaltungs- und Kontrollsystems (VKS) samt all seiner Anlagen, indem vorhandene Unterlagen evaluiert und im Bedarfsfall adaptiert wurden und die mit dem Designierungsprozess verbundenen Prozesse durchdacht, simuliert und bei Bedarf adaptiert bzw. neu entworfen wurden. Dazu wurden auch die Programmabläufe simuliert.
Besonderer Schwerpunkt lag dabei einerseits auf den neuen Anforderungen an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme, wie zum Beispiel jährlicher Abschluss, Management Declaration, verpflichtende E-Cohesion sowie Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug sowie Risikobewertung, andererseits auf der Kohärenz der zu erstellenden Unterlagen. L&R unterstützte die Verwaltungsbehörde des ESF auch bei der Kommunikation der Anforderungen, deren Einholung und Evaluierung bei den zwischengeschalteten Stellen.
Mitarbeiter*innen: Sigrid Köhl
von: 2014 bis: 2015