Liberalisierung (EU 8) des österreichischen Arbeitsmarktes für die Regionen Österreichs zum 01.05.2011
Am 1. Mai 2004 sind zehn neue Mitgliedstaaten der Europäischen Union beigetreten. Für die acht neuen Mitgliedsstaaten aus den mittel- und osteuropäischen Ländern (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien und Ungarn – EU-8 Staaten) wurden in den Beitrittsverträgen Übergangsregelungen zur ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit vereinbart. Diese Übergangsregelungen sind mit 1. Mai 2011 ausgelaufen. Die Arbeitskräfte aus diesen EU-8 Staaten genießen nun ArbeitnehmerInnenfreizügigkeit und können unter den gleichen Voraussetzungen wie österreichische StaatsbürgerInnen jede Beschäftigung aufnehmen und ausüben. Diese Veränderung der Rahmenbedingungen des Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt führte in den ersten Monaten seit der Liberalisierung auf Ebene der Zuwanderung beziehungsweise Beschäftigung von Arbeitskräften zu quantitativ messbaren Zuwächsen.
Die Studie im Auftrag des AMS Österreich ging der Frage nach, inwiefern sich durch die Freizügigkeit für ArbeitnehmerInnen aus den EU-8 Ländern auch das Recruitingverhalten österreichischer Betriebe verändert hat, welche Rolle Arbeitskräfte aus den EU-8 Staaten für die Personalsuche österreichischer Arbeitgeberbetriebe einnehmen. Zur Beantwortung dieser Frage war es von Interesse, auf welchen Wegen österreichische Betriebe MitarbeiterInnen in den EU-8 Ländern suchen, welche Gruppen von Beschäftigten gesucht werden und welche Anforderungen an diese gestellt werden – und ob diesbezüglich Veränderungen durch die Arbeitsmarktliberaliserung bestehen. Dazu wurde eine repräsentative Befragung von AMS-KundInnenbetrieben durchgeführt. Zusätzlich wurden Erfahrungen, Einschätzungen und Zukunftserwartungen von ArbeitsmarktexpertInnen in den EU-8 Ländern eingeholt.
Mitarbeiter*innen: Andreas Riesenfelder, Petra Wetzel, Susanne Schmatz
von: 2011 bis: 2011
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