Evaluierung der Anlaufstellen für Personen mit ausländischen Qualifikationen im Zeitraum 2017-2020

Um Personen, die einen im Ausland erworbenen Qualifikationsabschluss in Österreich anerkennen lassen möchten, zu unterstützen, fördert das Arbeitsministerium (bzw. vormals das Sozialministerium) seit dem Jahr 2013 österreichweit Anlaufstellen (ASTen), welche im Rahmen des Anerkennungs- und Bewertungsgesetzes 2016 (AuBG, BGBl. I Nr. 55/2016) als Beratungsstellen im Sinne des § 5 auch gesetzlich institutionalisiert wurden.

Zum Aufgabenspektrum der ASTen zählen die mehrsprachige Information, Abklärung und Beratung zu Anerkennungs- oder Bewertungsverfahren, die Begleitung und Unterstützung von Antragsteller*innen während der Verfahren oder auch die Auslotung von Alternativen, sollte eine rechtliche Anerkennung nicht möglich sein.

Österreichweit bieten vier Träger, unterstützt durch eine bundesweite Koordinationsstelle (Träger: Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen), eine solche Anerkennungsberatung an:

  • Anlaufstelle Wien (AST Wien) – Perspektive (Träger: Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen)
  • Anlaufstelle Niederösterreich und Nordburgenland (AST NÖ) (Träger: Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen)
  • Anlaufstelle Oberösterreich und Salzburg (AST OÖ – AST Salzburg) (Träger: migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ)
  • Anlaufstelle Steiermark, Kärnten und Südburgenland (AST Steiermark – AST Kärnten) (Träger: ZEBRA – Interkulturelles Beratungs- und Therapiezentrum)
  • Anlaufstelle Tirol und Vorarlberg (AST Tirol – AST Vorarlberg) (Träger: ZeMiT – Zentrum für MigrantInnen in Tirol)

Hierzu erfolgte eine Evaluierung der Zielerreichung und eine Wirkungsanalyse der Tätigkeiten der ASTen für den Zeitraum 2017 bis 2020. Damit wurde an eine erste Evaluierung der AST-Tätigkeiten für den Zeitraum 2013-2016 zeitlich als auch inhaltlich angeschlossen.

Schlagworte: Anerkennung, Ausbildung, Bildung, Bildungsabschluss, Nostrifikation
Auftraggeber*innen: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz/ Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend
Mitarbeiter*innen: Ferdinand Lechner, Katharina Aufhauser, Lisa Danzer, Petra Wetzel
von: 2020 bis: 2021

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