3 Jahre Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Auswirkungen auf die Wiedereingliederung der BezieherInnen ins Erwerbsleben
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist seit 1.10.2011 – somit seit nunmehr drei Jahren – in allen Bundesländern umgesetzt. Zu ihren vordringlichsten Zielen gehört die Harmonisierung der wichtigsten Regelungsbereiche der offenen Sozialhilfe, die Pflichtversicherung für BMS-BezieherInnen ohne Krankenversicherungsschutz und eine stärkere Arbeitsmarktanbindung arbeitsfähiger BMS-BezieherInnen. Gewährleistet sollte dies unter anderem durch einen gleichberechtigten Zugang aller BMS-BezieherInnen zu den Dienstleistungen des AMS werden.
Im Rahmen einer ersten Studie wurde untersucht, welche Auswirkung der Einführung der BMS auf die Wiedereingliederung der LeistungsbezieherInnen ins Erwerbsleben zukommt. Der Nachbeobachtungszeitraum war bei dieser Studie allerdings mit maximal 9 Monaten relativ kurz und es konnten auch nicht alle Bundesländer in die Verlaufsbeobachtung einbezogen werden.
In der aktuellen Studie konnte nun der Aspekt der Nachhaltigkeit eingebracht werden– etwa, indem die Längsschnittanalysen auf längerfristigen Nachbeobachtungszeiträumen basieren. Weiters wurden Analysen zu Maßnahmenkombinationen, zur Erwerbskontinuität, zu Branchen bei Erwerbseintritt getätigt bzw. die Verteilung der Erwerbseintritte auf den ersten / zweiten Arbeitsmarkt hin untersucht.
Diese Längsschnittanalysen wurden durch eine Reihe von zentralen Fragestellungen ergänzt, welche auf qualitativem Wege bearbeitet wurden. Hierzu zählt etwa die Frage der vorliegenden Kontrollmechanismen, die Suche nach erfolgreichen Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt und Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Beschäftigungsverhältnissen. Ergänzend wurde eine Bedarfsanalyse zur sozialarbeiterischen Unterstützung von BMS-BezieherInnen vorgenommen.
Ein Auszug aus den Ergebnissen:
Im Vergleich mit den Ergebnissen der vorhergehenden Studie zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung ist eine leichte Steigerung der Arbeitsmarktanbindung der BMS-BezieherInnen zu sehen: Belief sich zuvor die Erwerbsintegration der BMS-BezieherInnen im 7. bis 9. Folgemonat auf rund 16%, jene der Vergleichsgruppe der Langzeitbeschäftigungslosen auf rund 36% (20 Prozentpunkte Differenz), so belegen die Auswertungen dieser Studie nun für dieses Beobachtungsfenster nur mehr 14 Prozentpunkte Differenz zwischen den beiden Gruppen (BMS: 16%, LZBL: 30%).
Im 10. bis 12. Folgemonat haben immerhin rund 35% der BMS-BezieherInnen eine Verbesserung der Bezugs-/Erwerbssituation zu verzeichnen. Ein Teil (9%) bezieht zwar noch BMS, zeigt aber eine Ausweitung des Beschäftigungsvolumens. Bei immerhin 11% ist ein Übergang von BMS zu Beschäftigung gegeben. Weitere 9% beziehen nunmehr alleine Transferleistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Bei 4% muss von arbeitsmarktfernen Lagen (OLF) ausgegangen werden.
Deutlich bessere Kennwerte sind einer Berechnung der durchschnittlichen Beschäftigungsdauer im auf den Stichtag folgenden Jahr zufolge in Salzburg, Tirol, Oberösterreich und Vorarlberg zu messen. Hierfür dürfte vor allem der bessere Stellenmarkt (auch im unqualifizierten Segment) verantwortlich sein.
Berechnungen zur Beschäftigungsstabilität zufolge kann bei immerhin rund 22% der BMS-BezieherInnen davon ausgegangen werden, dass im auf den jeweiligen Stichtag folgenden Beobachtungsjahr 3 Monate und mehr an durchgehender Beschäftigung erzielt wurde. Eine mit rund 59% relativ große Gruppe von BMS-BezieherInnen hat im Nachbeobachtungsjahr keinen einzigen Beschäftigungstag aufzuweisen.
Werden geförderte Beschäftigungsverhältnisse am zweiten Arbeitsmarkt ausgeschlossen, so steigt der Anteil von BMS-BezieherInnen ohne Erwerbsintegration auf rund 69%. Rund 14% hatten demnach Erwerbseinkommen mit einer zusammenhängenden Dauer von bis zu 90 Tagen zu verzeichnen, rund 17% mit einer Dauer von 91 Tagen und mehr.
Mitarbeiter*innen: Andreas Riesenfelder, Claudia Sorger, Lisa Danzer, Nadja Bergmann
von: 2013 bis: 2014
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