Lohndumping: LSD-BG-Reform 2021 schwächte Abschreckungswirkung von Strafen bei Unterentlohnung
18.12.2025
Lohndumping schadet nicht nur den unmittelbar betroffenen Arbeitnehmer*innen, die um ihren kollektivvertraglich zustehenden Lohn gebracht werden. Es trifft die gesamte Wirtschaft, da Betriebe, die sich an die Regeln halten, gegenüber unlauteren Konkurrenten in einen Wettbewerbsnachteil geraten.
Ob Strafen eine abschreckende Wirkung entfalten, hängt von mehreren Faktoren ab: der Kontrolldichte (dem Entdeckungsrisiko), der tatsächlichen Durchsetzbarkeit der Strafen und der Höhe des Strafmaßes. Letzteres wurde in einer neuen Analyse im Auftrag der Arbeiterkammer Wien anhand rechtskräftiger Straferkenntnisse im Baubereich aus den Jahren 2020 und 2022 untersucht.
Eine abschreckende Wirkung von Strafen wurde dann angenommen, wenn das Strafausmaß die durch das Lohndumping erzielten Kostenvorteile übersteigt. Basierend auf dieser Annahme zeigte der Vergleich rechtskräftiger Straferkenntnisse vor und nach der Reform des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) 2021, dass die abschreckende Wirkung der LSD-BG Strafen vor allem bei mehreren unterentlohnten Arbeitnehmer*innen gesunken ist.
Die Detailergebnisse können im Forschungsbericht nachgelesen werden.
