Lohn- und Sozialdumping: Status quo und Gegenmaßnahmen

Die Frage der Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping gewann in Österreich spätestens im Zuge der Arbeitsmarktöffnung 2011 für die sogenannten neuen EU-Mitgliedstaaten deutlich an Bedeutung. Das zeitgleich in Kraft getretene Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) stellt einen rechtspolitischen Meilenstein gegen Dumpingpraktiken und Wettbewerbsverzerrung dar, dessen Bestimmungen Gegenstand fortlaufender Bemühungen um Weiterentwicklung und Anpassung sind.

In diesem Kontext – und anschließend an eine Reihe vergangener Studien – wird ab dem Jahr 2025 im Auftrag der Arbeiterkammer Wien das Thema ‚Lohn- und Sozialdumping: Status quo und gesetzliche Gegenmaßnahmen‘ aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet.

  • Studie 1 beschäftigte sich mit der Einschätzung der Wirksamkeit der Strafen bei Unterentlohnung in Folge der LSD-BG Reform 2021. Dazu erfolgte eine vergleichende Analyse des verhängten Strafausmaßes in Relation zum Ausmaß der Unterentlohnung bei rechtskräftigen Straferkenntnissen des Baubereichs aus den Jahren 2020 und 2022 (siehe Ergebnisbericht).
  • Studie 2 analysierte das Ausmaß und die Streuung der prozentuellen Unterentlohnung auf Basis von Anzeigen im Baubereich aus dem Jahr 2024. Dem Ausmaß der prozentuellen Höhe der Unterentlohnung kommt bei der Umsetzung des LSD-BG in der Praxis eine wesentliche Rolle zu, da es – neben Faktoren wie der Dauer der Unterentlohnung und der Anzahl der unterentlohnten Arbeitnehmer*innen – maßgebend die Höhe der beantragten und verhängten Strafe beeinflusst.
  • Studie 3 fokussiert auf die Untersuchung aktueller Muster und Erscheinungsformen von Sozialbetrug und Lohndumping sowie Herausforderungen im Kampf dagegen und bindet hierfür mittels qualitativer Interviews die Expertise der wesentlichen Akteur*innen in diesem Feld ein.

 

Auftraggeber*innen: Arbeiterkammer Wien
Mitarbeiter*innen: Andreas Riesenfelder, Katharina Aufhauser, Petra Wetzel
von: 2025
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